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Top-Seller der Woche:

Top Seller der Woche

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Top Seller der Woche

Thorsten Ohm
Weidkamp 180
D-45356 Essen
eMail: anfrage@
weihnachtskarten-verlag.de

  Weihnachtskarten-Verlag

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Auftraggeber geltenden Fassung gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem weihnachtskarten-verlag.de (nachfolgend: Auftragnehmer - AN) und dem Auftraggeber (nachfolgend: AG) ausschließlich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn der AN diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Für die Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen bedarf es daher der ausdrücklichen Erklärung des AN.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem AG und dem AN zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, werden schriftlich (per Brief, E-Mail etc.) vereinbart. Mündliche Abreden werden nicht getroffen.

II. Vertragsschluss
Mit Abschluss des Bestellvorgangs auf der Seite weihnachtskarten-verlag.de gibt der Auftraggeber ein bindendes Angebot ab. Die darauf folgende Bestellbestätigung stellt keine Annahme dieses Angebotes dar, sondern soll nur eine Übersicht über die Bestelldaten geben. Die Annahme des Angebotes erfolgt, wenn der AG das Angebot nicht binnen 14 Tagen ab Zugang zurückweist, spätestens jedoch mit Versendung der bestellten Ware.

III. Zahlungsbedingungen
1.Die Zahlung des vereinbarten Preises (Nettopreis zzgl. der Mehrwertsteuer) ist – vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 3. – mit Erhalt der Ware fällig. Der AN fügt jeder Lieferung eine Rechnung bei. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Einziehung trägt der AG.
2. Im Hinblick auf einen Verzug des AG gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Verzug spätestens am 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bzw. gelichwertigen Zahlungsaufstellung; Verzug ab Zugang der ersten Mahnung). Wegen der Höhe der Verzugszinsen gilt § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
3. Der AG kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom AN anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen steht dem AG auch über § 320 Abs. 2 BGB hinaus nicht zu, soweit es sich bei diesem nicht um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt.
4. Werden dem AN nach der Annahme des Angebotes Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG aufkommen lassen, so ist der AN berechtigt, nach Wahl des AG vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt auf eine schriftliche Aufforderung seitens des AN an den AG binnen 10 Werktagen keine entsprechende Wahl, gilt die Wahl zugunsten des Rücktritts als erfolgt. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem AN in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig.


IV. Lieferzeit, Lieferverzug
1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom AN ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt werden (beispielsweise durch den Zusatz „fix“ oder „verbindlich“).
2. Bei Lieferterminen, die nicht ausdrücklich schriftlich als „fix“, „verbindlich“ oder mit einem ähnlichen allgemein gebräuchlichen Zusatz bezeichnet sind, kann der AG nach Überschreitung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist gerät der AN in Verzug.

V. Teillieferung
Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfang zulässig.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der AN behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem AG vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, die Liefergegenstände zurückzufordern. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt durch den AN. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der AN hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
2. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist der AN zu dessen Verwertung befugt. In diesem Fall liegt in der Verwertungshandlung die Erklärung des Rücktritts. Der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des AG, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der AN unverzüglich durch den AG schriftlich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann.
4. Der AG ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt dem AN jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der AN nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der AG auch nach der Abtretung ermächtigt. Der AN verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der AG seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Beträgen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Entfällt die Verpflichtung zur Nichteinziehung, so kann der AN verlangen, dass der AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Der AN verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des AG insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem AN.

VII. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Der AG kann sein Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim AG (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten des AN. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache durch den AG.

Der Widerruf ist zu richten an:
 
Weihnachtskarten-Verlag.de
Inh. Thorsten Ohm
Weidkamp 180
45356 Essen

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen oder Nutzungsgebühr) herauszugeben. Kann der AG dem AN die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist er verpflichtet insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. 
Im Übrigen kann der AG die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige  Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die gelieferten Sachen sind auf Gefahr des AN zurückzusenden. Der AG hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn es sich bei der gelieferten Sache um die vom AG tatsächlich bestellte handelt und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. In allen anderen Fällen trägt der AN die Versandkosten.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des AG angefertigt werden oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, und bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Das Widerrufsrecht gilt auch nicht bei Verträgen mit solchen AG, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.


VIII. Beanstandungen und Mängel
1. Im Falle einer individuellen Fertigung geht die Gefahr etwaiger Fehler mit der Druckreiferklärung auf den AG über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder nicht erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des AG zur weiteren Herstellung.
2. Der jeweilige Inhalt der gelieferten Produkte ist durch den AG auf Richtigkeit zu prüfen. Für den Inhalt der Produkte und ihre Geeignetheit haftet der AN nicht. Produkte mit rechtsgestaltenden Erklärungen von Patienten, Klienten, Mandanten, Kunden sind lediglich Formulierungsvorschläge und haben eine Mängelhaftung durch den AN nicht zur Folge.
3. Der AG hat – soweit es sich um einen Handelskauf handelt – seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen. Mängel sind insoweit innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort oder, wenn diese bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar waren, innerhalb von 8 Arbeitstagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
4. Soweit die Leistung des AN einen Mangel aufweist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat der AG nach Wahl durch den AN Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Ersetzte Waren werden Eigentum des AN und sind an den AN zurückzugeben.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der AG nach seiner Wahl berechtigt – unbeschadet etwaiger Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche – die Vergütung zu mindern oder – sofern die Pflichtverletzung durch den AN erheblich ist – vom Vertrag zurückzutreten.
6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den AG ohne Interesse ist.
7. Bei farbigen Reproduktionen in einem Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original im Rahmen technischer Standards nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. .
8. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des AG nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist der AN berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom AG ersetzt zu verlangen.

IX. Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche; Haftungsbeschränkung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen.


X. Eigentum, Urheberrecht
1. Der AG haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der AG hat den AN von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte des AN an Drucksachen und Formularen verbleiben bei dem AN. Formulare und Drucksachen dürfen - auch zum eigenen Gebrauch durch den AG - nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder nachgeahmt werden. Verstöße verpflichten den AG  zu Unterlassung und Schadenersatz.

IX. Gerichtsstand, Sonstiges, Wirksamkeit
1. Handelt es sich bei dem AG um einen Kaufmann i.S.d. § 1 HGB ist Gerichtsstand der Sitz des AN. Der AN kann auch jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand wählen.
2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Soweit für die Leistungserbringung eine Speicherung von Daten des AG notwendig ist, verpflichtet sich der AN, dies unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen zu besorgen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Angebot nur für Industrie, Handel, Handwerk, Selbstständige, Freiberufler, Vereine oder Verbände, öffentliche Einrichtungen oder ähnliche Institutionen bestimmt ist. Kein Privatverkauf. Alle Preise zzgl. gesetzl. Mwst.


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4. Datenschutz

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Eine Weitergabe der Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen. Diese Unternehmen dürfen die Daten nur zur Auftragsabwicklung und nicht zu weiteren Zwecken nutzen. Zur Abwicklung von Zahlungen werden die Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.

Der Kunde hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihm gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser personenbezogenen Daten. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, zu Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sind zu richten an:

Thorsten Ohm
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Zur Wahrung unserer berechtigten Interessen wird ggf. eine Bonitätsinformation bei der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden abgefragt. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Sollte es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen, werden die dazu notwendigen Daten ebenfalls an die Schufa weitergeleitet.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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Weihnachtskarten-Verlag • Thorsten Ohm • Weidkamp 180 • D-45356 Essen • Tel: 02 31 / 33 87 047 • Fax: 02 31 / 33 87 047 • www.Weihnachtskarten-Verlag.de
 

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